Image

Große Spielzeug- und Raritätenauktion

Erleben Sie eine Versteigerung mit einer großen Auswahl außergewöhnlicher Spielzeuge und Raritäten, darunter Eisenbahnen in allen Spurweiten, Japan- und Blechspielzeuge, Puppen- und Puppenstuben, Antiquitäten und weihnachtliche Spielzeuge darunter einzigartige Automaten.

Katalog ansehen und live bieten über lot-tissimo

View our catalog and bid live via lot-tissimo

View our catalog and bid live via the-saleroom

 

Vorbesichtigung

Wochentag

Datum

Uhrzeit

Montag

16.11.2026

09:00-17:00

Dienstag

17.11.2026

09:00-17:00

Mittwoch

18.11.2026

09:00-17:00

Donnerstag

19.11.2026

09:00-17:00

Freitag

20.11.2026

09:00-17:00

 

Zeitplan

Montag, 16.11.2026

10:00 - 16:30

16000 - 16968

Eisenbahnen Spur H0

969

16:30 - 16:30

18000 - 18018

Eisenbahnen Spur Z/N

19

16:30 - 17:00

19000 - 19039

Eisenbahnen Spur 1/0 neu

40

Dienstag, 17.11.2026

10:00 - 10:30

3000 - 3084

Schuco

85

10:30 - 10:45

4000 - 4417

Dampfspielzeug

61

10:45 - 11:00

4700 - 4836

Motoren / Baukästen

50

11:00 - 11:45

7200 - 7803

Militärspielzeug / Zinn

82

11:45 - 12:00

8000 - 8432

Erzgebirge / Figuren und Tiere

51

12:30 - 13:30

10700 - 10880

Modellautos und Wiking

181

13:30 - 14:15

11200 - 11333

Literatur

134

14:15 - 16:30

11700 - 12081

Puppenspielzeug und Stofftiere

382

16:30 - 17:00

13400 - 14386

Spiele / Varia

94

17:00 - 18:00

14800 - 14919

Weihnachten

120

Mittwoch, 18.11.2026

10:00 - 12:00

9500 - 10296

Blechspielzeug / Japan

326

12:30 - 18:00

1000 - 2922

Eisenbahnzubehör

847

Donnerstag, 19.11.2026

10:00 - 10:45

1 - 109

Eisenbahnen Spur 1

109

10:45 - 13:30

300 - 630

Eisenbahnen Spur 0

331

14:00 - 18:00

5000 - 5267

Sammlung Puppenspielzeug

268

Freitag, 20.11.2026

10:00 - 12:00

6000 - 6158

Raritäten Eisenbahn

159

12:30 - 12:30

6200 - 6221

Raritäten Dampfspielzeug

22

12:30 - 14:00

6300 - 6411

Raritäten Blechspielzeug

112

14:00 - 14:00

6500 - 6506

Raritäten Militärspielzeug

7

14:00 - 14:30

6600 - 6658

Raritäten Erzgebirge und Weihnachten

59

14:30 - 14:30

6700 - 6706

Raritäten Varia Spielzeug

7

15:00 - 16:00

6800 - 6915

Sammlung Antiquitäten

116

Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung der Lankes-Auktionen im Schloss GmbH (im folgenden „Versteigerer“ genannt) erfolgt zu nachstehenden Bedingungen, die durch die persönliche, schriftliche, telefonische oder online Teilnahme per Internet an den Versteigerungen anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf:

1. Grundlagen der Versteigerung

Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Eigenware des Versteigerers ist gesondert gekennzeichnet.

2. Zustand der zur Versteigerung bestimmten Gegenstände

Die zur Versteigerung bestimmten Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden. Es besteht somit die Möglichkeit, sich über deren Zustand und Wert ins Bild zu setzen und zu informieren. Die Gegenstände sind gebraucht. Für offene oder verdeckte Mängel übernimmt der Versteigerer keine Haftung, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Der Versteigerer gibt keine Gewährleistung oder Zusicherung hinsichtlich des erwarteten oder wahrscheinlichen Verkaufspreises der zu versteigernden Gegenstände ab. Die Katalogbeschreibungen, nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, sind keine Garantie im Rechtssinne; Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Funktionen und von außen nicht sichtbare Veränderungen sind nicht geprüft. Tachostände gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als nicht garantiert.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Auktion

Jede Teilnahme an der Auktion erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen werden jeder interessierten Person bekannt gemacht und sind während der Ausstellung und Auktion im Auktionssaal angeschlagen. Zum Mitbieten und Ersteigern eines Objektes ist die Registrierung erforderlich. Zur Registrierung hat der Bieter dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen. Handelt der Bieter als Vertreter hat der Bieter zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es ist Sache des Bieters, sich gegen Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung rechtzeitig zu schützen.

4. Betreten des Versteigerungsgeländes

Das Betreten des Versteigerungsgeländes zum Zweck der Besichtigung oder der Teilnahme am Versteigerungstermin erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Ablauf der Versteigerung

Der Versteigerer kann Nummern des Katalogs vorziehen, vereinen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen. Gesteigert wird um ca. 10%.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges Angebot behoben. Dies gilt auch dann, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebots entsprechende Sicherheiten vor der Auktion erbracht hat. Bei Ablehnung eines Gebots bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich.

Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, wird also das Limit nicht erreicht, so ist der Bieter 2 Wochen an sein Gebot gebunden (§ 158 BGB). Der Gegenstand kann im Fall eines Nachgebots des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräußert werden. Erhält der Bieter nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Für das Wirksamwerden des Zuschlages genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung (Rechnung) an die vom Bieter genannte Adresse. Vorbehaltszuschläge erlöschen ohne Rückfrage an den Vorbehaltsbieter, wenn ein anderer ein höheres Gebot abgibt.

Schriftliche Aufträge werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Diese müssen einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Der Bieter ist für den Zugang beweispflichtig. Die Gebote müssen klar formuliert sein. Es sind Höchstgebote, es kann auch darunter zugeschlagen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig.

Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 312b ff. BGB finden keine Anwendung.

6. Zusammensetzung des Kaufpreises

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und dem Aufgeld zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, nur auf das Aufgeld. Für die Kraftfahrzeuge (Lose 49, 50, 51, 52, 53, 54, 57, 58, 59, 60, 62, 64, 65) beträgt das Aufgeld 15%, für alle anderen Lose 25%. Der Kaufpreis, zuzüglich Aufgeld und gesetzlicher MwSt., ist mit dem Zuschlag fällig und muss am Tag des Zuschlages geleistet werden. Die Zahlung kann nur bar, mit bestätigtem Bundesbank-Scheck oder per Scheck mit unwiderruflicher Bankbestätigung bzw. Bonitätserklärung der Hausbank des Bieters erfolgen. Nachträgliche telegrafische Überweisung ist nur nach Hinterlegung eines bestätigten Schecks möglich. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt.

7. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahme

Der Zuschlag verpflichtet neben der Zahlung zur sofortigen Abnahme durch den Bieter. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen unmittelbar auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen erwirbt der Bieter erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer. Die Abholung der versteigerten Gegenstände hat innerhalb von 5 Tagen auf eigene Gefahr und Kosten des Käufers zu erfolgen. Gerät der Käufer mit der Abnahme in Verzug, ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der Termin für die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer abzustimmen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre Höhe beläuft sich bei Verbrauchern (§ 13 BGB) auf 5% über Basiszinssatz der EZB p.a., bei Unternehmern (§ 14 BGB) auf 8% über Basiszinssatz der EZB p.a. Außerdem kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann der Versteigerer nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3 % der Gesamtforderung erheben, es sei denn der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Versteigerung mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers zu zahlen hat. Auf einen Mehrerlös hat er in diesem Fall keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig. Der Käufer haftet für alle aus der Nichtzahlung oder Zahlungsverspätung entstehenden Schäden, insbesondere für die Kosten der Einlagerung oder einen Mindererlös. Eine eventuell geleistete Anzahlung wird auf den Schaden angerechnet. Gebote des seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommenden Bieters, oder solche Gebote, die in seinem Namen abgegeben werden, können bei künftigen Geboten abgelehnt oder von einer Anzahlung abhängig gemacht werden.

8. Abtransport, Haftung für Beschädigungen

Der Abtransport der ersteigerten Gegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Bieters. Der Bieter haftet für Beschädigungen, die beim Transport am Eigentum des Verkäufers entstehen.

9. Haftung

a) Für Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sowie alle juristischen Personen gilt: Der Versteigerer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

b) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt Ziffer 9a entsprechend mit der Maßgabe, dass die Haftung des Versteigerers bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht ausgeschlossen oder begrenztist.

c) Ein Bieter, der für einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem ebenfalls als Selbstschuldner.

d) Bei Beschädigung ausgestellter Objekte ist der Verursacher haftbar.

10. Reichweite der AGB

Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle zum Verkauf gestellten Gegenstände, auch wenn diese ohne vorherige Besichtigung, nach der Versteigerung oder im Freiverkauf erworben werden. Diese Bedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter / Käufer und dem Versteigerer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters / Käufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Alle Geschäfte, auf die diese Versteigerungsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit dies vereinbart werden kann, für beide Teile Hof, Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge mit internationalem Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

12. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit oder teilweiser Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten alle übrigen ihre Gültigkeit.

Der Versteigerer

 

HINWEISE

Versand / Abholung

Nach Auktionsende erhalten Sie die Rechnung per Mail oder Post. Wenn kein Abholwunsch in Döhlau oder Nürnberg vermerkt wurde, werden Versand- und Verpackungskosten berechnet.

Sie erhalten eine Bieterrechnung, in der unter Pkt. 1 die Versandkosten aufgeführt sind. Wenn Sie die Ware im Hauptsitz des Auktionshauses in Döhlau abholen möchten, benötigen wir sofort eine Information per Mail, so dass die Rechnung auf „Abholung“ geändert werden kann und auch der Rechnungsbetrag entsprechend angepasst werden kann.

Aufgeld 25 % (+ 19 % MwSt)
Dies gilt auch für den Export in Länder außerhalb der EU.

Genauere Zustandsbeschreibung gerne per Telefon: 0 92 86 / 9 50 50

Keine Rücknahme bei Artikeln mit Zustand Z3 und Z4.

Angegeben ist der Limit- bzw. Schätzpreis. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Nutzen Sie den Vorteil der Besichtigung, denn eine Rücknahme ersteigerter Gegenstände ist nicht möglich.

Bei Konvoluten übernehmen wir keine Gewähr für den Inhalt, auch nicht nach Vorbesichtigung.

Elektrische Funktionen sind nicht geprüft.

Irrtum der Bildnummerierung vorbehalten. Bei schriftlichen Geboten gilt immer die Katalognummer aus dem Textteil.

Gebote werden nur in ganzen Euro akzeptiert. Gebote mit Cent-Beträgen werden abgerundet.

 

Häufig verwendete Abkürzungen:

AT

=

Angel- / Klapptüre zum Öffnen

BRH

=

Bremserhaus

BRHh

=

Bremserhaus hochstehend

CL

=

Chromlithographie, Lithographie

EB

=

elektrische Beleuchtung

E

=

Elastolin

GA

=

Gussräder

gW

=

große Windleitbleche

HL

=

handlackiert

kW

=

kleine Windleitbleche

oW

=

ohne Windleitbleche

L

=

Lineol

LS

=

Lackschäden

LT

=

Ladetüre

lith.

=

lithographiert

NB

=

Nachbau

NV

=

nicht vollständig

NW

=

neuwertig

OK

=

Originalkarton

Ola(m)

=

Oberlichtaufsatz (mittig)

OZ

=

Originalzustand

rest.

=

restauriert

RS

=

Rostschäden

SP

=

Schätzpreis

SSP

=

Spielspuren

ST

=

Schiebetüre zum Öffnen

STA

=

Stromabnehmer

TÖ

=

Türöffnung

tw

=

teilweise

V

=

verschmutzt

UW

=

Uhrwerk

ÜL

=

überlackiert

Z1

=

sehr guter Zustand

Z2

=

guter Zustand

Z3

=

schlechter Zustand

Z4

=

beschädigt, defekt, nachlackiert, Lackschäden, Rostschäden, nicht vollständig, verändert

ZP

=

Zuschlagpreis

Sprache auswählen